Rechtliches

AGB

Stand: 2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen von Exstare (Einzelfirma), Inhaber Aurel Probst, Affolternstrasse 23b, 8913 Ottenbach, Schweiz, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Anbieter

Exstare (Einzelfirma)

Inhaber: Aurel Probst

Affolternstrasse 23b

8913 Ottenbach

Schweiz

E-Mail: exstare.ch@gmail.com

Leistungsbeschreibung und Paket 1

Exstare stellt eine digitale SaaS-Plattform für Lead Generation, CRM-nahe Verwaltung, Lead Scoring und vertriebsunterstützende KI-Funktionen bereit. Das aktuell öffentlich angebotene Paket 1 heisst EXSTARE Paket 1 - Lead Generator.

Paket 1 umfasst insbesondere die zentrale Lead-Suche, die Verwaltung importierter Firmen, Kontakte und Leads, Lead-Scoring/Priorisierung, Aktivitäten, den Lead Agent sowie die vereinbarten Basisfunktionen, die im jeweiligen Angebot oder in der Plattform angezeigt werden. Höhere Pakete und Funktionen bleiben gesperrt, sofern sie nicht separat vereinbart oder gebucht wurden.

Angebote und Vertragsschluss

Angebote von Exstare sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich, elektronisch, durch eine bestätigende Handlung oder durch einen verbindlichen Bestell-/Checkout-Prozess annimmt.

Vor einem verbindlichen Abschluss werden Paketname, wesentliche Leistungen, Preis, Laufzeit, Verlängerung, Zahlungsbedingungen sowie Links zu diesen AGB und zur Datenschutzerklärung angezeigt. Eingabefehler können vor dem Absenden korrigiert werden. Nach Vertragsschluss ist eine elektronische Bestätigung vorgesehen, insbesondere über die eingesetzten Zahlungs- oder Rechnungssysteme.

Preis, Laufzeit und Verlängerung

Paket 1 kostet CHF 4'900.- pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Die Zahlung erfolgt aktuell vollständig im Voraus. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Frist ausdrücklich angegeben ist.

Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 1 Tag vor Beginn der nächsten Vertragsperiode gekündigt wird. Exstare sieht automatische Erinnerungen 10 Tage und 3 Tage vor dem Ende der laufenden Vertragsperiode vor. Diese Erinnerungen sollen den Kunden auf die bevorstehende Verlängerung hinweisen, ersetzen aber nicht die Verantwortung des Kunden, eigene Fristen zu überwachen.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Daten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Onboarding und Support

Im Preis von Paket 1 ist ein persönliches Onboarding enthalten. Dieses umfasst mindestens die Einrichtung des Kundenkontos beziehungsweise Unternehmens, die Definition der Zielkunden, Einrichtung und Erklärung der Lead-Suche, eine erste gemeinsame Lead-Suche, Erklärung von Lead Scoring und Priorisierung, CRM-Import, Firmen, Kontakte, Leads, Pipeline-Grundfunktionen sowie eine kurze persönliche Einführung oder Schulung.

Support für Paket 1 ist inklusive. Der konkrete Kommunikationskanal, Umfang und Reaktionsrahmen richten sich nach dem jeweiligen Angebot und der praktischen Verfügbarkeit. Ein bestimmtes Service-Level ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Leistungserbringung und Änderungen

Exstare erbringt Leistungen nach professionellen Standards und auf Basis der vereinbarten Projektziele. Technische, strategische oder gestalterische Entscheidungen können im Rahmen der Umsetzung angepasst werden, soweit dies dem Projekterfolg dient.

Exstare darf den Dienst weiterentwickeln, verbessern und zumutbar verändern. Wesentliche Änderungen, die gebuchte Kernleistungen erheblich beeinträchtigen, werden dem Kunden angemessen mitgeteilt. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als Zusatzleistungen und können separat verrechnet werden.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Zahlungsfristen und Abrechnungsmodell richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Für Paket 1 gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: CHF 4'900.- pro Jahr, 12 Monate Vertragslaufzeit, vollständige Vorauszahlung und 14 Tage Zahlungsfrist.

Bei Zahlungsverzug kann Exstare eine Zahlungserinnerung senden und eine angemessene Nachfrist setzen. Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung und Nachfrist aus, kann Exstare den Zugang zu kostenpflichtigen Paketfunktionen vorübergehend sperren. Kundendaten werden dadurch nicht automatisch gelöscht. Nach Zahlung kann der Zugang wieder reaktiviert werden, soweit keine andere Vertragsbeendigung vorliegt.

Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Tools, Frameworks, Methoden, Know-how, Templates und interne Systeme von Exstare bleiben Eigentum von Exstare, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Drittanbieter und externe Dienste

Für bestimmte Leistungen können Drittanbieter, Schnittstellen, Plattformen oder externe Dienste eingesetzt werden. Für deren Verfügbarkeit, Preise, Funktionen, Änderungen oder Ausfälle übernimmt Exstare keine Haftung, soweit diese nicht von Exstare kontrolliert werden.

Die Lead-Suche kann von externen Datenquellen und APIs abhängen, etwa von Anbietern für Unternehmens-, Standort- oder Kontaktdaten. Änderungen, Einschränkungen, Planlimits, Ausfälle oder Qualitätsunterschiede solcher Quellen können die Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Qualität einzelner Suchergebnisse beeinflussen.

KI-Systeme und Automatisierungen

KI-Agenten, Automatisierungen und datenbasierte Systeme können Ergebnisse erzeugen, die überprüft werden müssen. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Prüfung, Freigabe und Nutzung von Ergebnissen, insbesondere wenn diese für geschäftliche Entscheidungen, Kommunikation oder rechtlich relevante Vorgänge verwendet werden.

Exstare garantiert nicht, dass KI-Bewertungen, Lead Scores, Zusammenfassungen oder Handlungsempfehlungen vollständig, fehlerfrei oder für jeden Einzelfall wirtschaftlich erfolgreich sind. Sie dienen als Unterstützung und müssen vom Kunden überprüft werden.

Lead-Daten und wirtschaftlicher Erfolg

Exstare schuldet keine bestimmte Anzahl an Leads, keine Vollständigkeit externer Daten, keine Erreichbarkeit einzelner Ansprechpartner und keinen bestimmten Umsatz-, Abschluss- oder Ranking-Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Ergebnisse können je nach Branche, Region, Datenquelle, Suchparametern und verfügbarer Datenqualität variieren.

Gewährleistung

Exstare bemüht sich um eine sorgfältige und funktionsfähige Umsetzung. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Exstare erhält die Gelegenheit zur Nachbesserung. Eine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsätze, Leads oder Rankings besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Haftung

Exstare haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Diese Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen sind vor dem produktiven Vertragsabschluss durch Schweizer Rechtsberatung zu prüfen.

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

Referenznennung

Exstare darf Kundenname, Logo, Testimonials, Case Studies, Arbeitsergebnisse oder sonstige kundenbezogene Referenzen nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden öffentlich verwenden. Eine Zustimmung kann projekt- oder zweckbezogen erteilt und im Rahmen der Vereinbarung wieder eingeschränkt werden.

Kündigung

Verträge können gemäss den vereinbarten Bedingungen beendet werden. Paket 1 kann bis spätestens 1 Tag vor Beginn der nächsten Vertragsperiode gekündigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten und angefallene Kosten sind zu vergüten.

Vertragsende, Datenexport und Löschung

Nach Vertragsende ist eine Export- und Übergangsphase von 30 Tagen vorgesehen. Während dieser Phase kann der Zugriff auf operative Funktionen eingeschränkt oder auf Read-only reduziert werden, soweit dies technisch sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Nach Ablauf dieser Phase können operative Kundendaten gelöscht oder anonymisiert werden, sofern keine legitimen Interessen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Operative CRM-, Lead-, Such-, Roh- und KI-Auswertungsdaten sind von aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen zu trennen. Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Rechnungs-, Zahlungs- und Vertragsunterlagen werden nach den anwendbaren Schweizer Vorschriften grundsätzlich 10 Jahre aufbewahrt, soweit eine entsprechende Pflicht besteht oder berechtigte Nachweisinteressen dies erfordern.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Inhabers von Exstare in der Schweiz.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch rückwirkend für bereits laufende Vertragsperioden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder eine zwingende rechtliche Anpassung erforderlich ist. Für Neuabschlüsse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigten Bedingungen. Für Vertragsverlängerungen können angepasste Bedingungen gelten, wenn sie dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der neuen Vertragsperiode mitgeteilt werden und der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht kündigt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.